Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen im Augsburger Norden

Quelle: Bruno Marcon, 14.5.2021

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtliche Maßnahmen zu prüfen, um die Bewohner der Siedlung „Sieben Häusle“ vor der Einbringung von Klärschlamm in das Grundwasser und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken zu schützen. Insbesondere wird ein mögliches Verbot der Verwertung von Kliirschlamm bei Wasserschutzgebieten (Zonen t, II und III} überprüft bzw. der Anschluss der Siedlung an die Trinkwasserversorgung der Stadt Augsburg ermöglicht. Hier weiterlesen