Als ehrenamtliches Stadtratsmitglied habe ich das Recht, Anträge zu stellen. Diese sind schriftlich bei der Oberbürgermeisterin einzureichen. Diese Anträge sind grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben. Hier finden Sie eine Aufstellung über die von mir eingereichten Anträge.
Anträge
Als ehrenamtliches Stadtratsmitglied habe ich das Recht, Anträge zu stellen. Diese sind schriftlich bei der Oberbürgermeisterin einzureichen. Diese Anträge sind grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben. Hier finden Sie eine Aufstellung über die von mir eingereichten Anträge.
Antrag: Trinkbrunnen in jedem Stadtteil
Antrag zur Erweiterung des sozialen Wohnungsbaus und Grünflächen
Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung 25.7.2024
Drei Anträge zu Baumthemen
Rücknahme der Kündigungen für Bezieher des Deutschland-Tickets im avv
Verwendung bundesweiter Fördermittel – Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“