Als ehrenamtliches Stadtratsmitglied habe ich das Recht, Anträge zu stellen. Diese sind schriftlich bei der Oberbürgermeisterin einzureichen. Diese Anträge sind grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben. Hier finden Sie eine Aufstellung über die von mir eingereichten Anträge.
Anträge
Als ehrenamtliches Stadtratsmitglied habe ich das Recht, Anträge zu stellen. Diese sind schriftlich bei der Oberbürgermeisterin einzureichen. Diese Anträge sind grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben. Hier finden Sie eine Aufstellung über die von mir eingereichten Anträge.
Anfrage: Radweg am Ostufer des Herrenbach
Anfrage: Bau von Parkhäusern
Anfrage: Absetzung der Appelle zu ICAN und Mercosur im Stadtrat
Offener Brief an die Stadtratsmitglieder der Grünen
Dringlichkeitsantrag: Kindgerechtes und angemessenes Testen von Schülerinnen und Schülern
Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen im Augsburger Norden