Als ehrenamtliches Stadtratsmitglied habe ich das Recht, Anträge zu stellen. Diese sind schriftlich bei der Oberbürgermeisterin einzureichen. Diese Anträge sind grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben. Hier finden Sie eine Aufstellung über die von mir eingereichten Anträge.
Anträge
Als ehrenamtliches Stadtratsmitglied habe ich das Recht, Anträge zu stellen. Diese sind schriftlich bei der Oberbürgermeisterin einzureichen. Diese Anträge sind grundsätzlich bis zur nächsten oder übernächsten Sitzung des betreffenden Kollegiums, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von drei Monaten zu behandeln, ansonsten ist ein Sachstandsbericht zu geben. Hier finden Sie eine Aufstellung über die von mir eingereichten Anträge.
Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“