Zuletzt aktualisiert: 8. März 2021 von admin
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 04.03.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Stadtteile und Gebiete zu benennen, die unter die Schutzziele des BauGB §§ 172 ff. fallen. Aufgrund dieser Aufstellung beschließt der Stadtrat Erhaltungssatzungen für diese Gebiete mit entsprechenden Vorkaufsrechten für die Stadt.
Begründung:
Immobilienspekulationen treiben in den Städten Wohnraumpreise in die Höhe mit der Folge von baulichen Veränderungen der Stadtgebiete und der Vertreibung angestammter Wohnbevölkerung. Diese Veränderungen zeigen sich auch in Augsburg. In der Vergangenheit wurde versäumt, ein wichtiges kommunales Instrument gegen diese Entwicklung einzusetzen. Aktuelle Beispiele von unerwünschten Ensembleveränderungen wie im Bismarck- und Thelottviertel müssen Anlass für die Erstellung von Erhaltungssatzungen auf allen Stadtgebieten sein. Als erster Schritt wird die Verwaltung beauftragt, Gebiete, für die Erhaltungssatzungen verabschiedet werden sollen, zu benennen. Die Benennung der Gebiete für Erhaltungssatzungen soll vor allem anhand folgender Kriterien erfolgen:
- Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, insbesondere Schutz des Ortsbilds, der Stadtgestalt und des Landschaftsbilds
- Garantierung des Milieuschutzes (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung)
- Den sozialverträglichen Ablauf städtebaulicher Umstrukturierungen
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.
Ausdrücklich soll bei der Benennung schutzbedürftiger Gebiete der Stadtgestaltung und des Landschaftsbilds Schutz und Erhalt von Bäumen und Stadtgrün eine besondere Gewichtung erfahren. Für Gebiete mit Erhaltungssatzung soll ein städtisches Vorkaufsrecht bestehen.
Hier finden Sie den Antrag im PDF-Format.
Erstellt am 13. Mai 2021 von admin
Erreichen der Klimaschutzziele ist nicht in Sicht
Klimaschutzmaßnahmen der Stadtregierung: Ein einziger Flickenteppich ohne Zusammenhang – Erreichen der Klimaschutzziele ist nicht in Sicht
In einer über achtstündigen Sondersitzung des Stadtrats am 13.5.2021 hat die Stadtregierung von CSU und Grüne alle Register gezogen, um den Anschein zu erwecken, über schlüssige Konzepte zum Klimaschutz und zur Einhaltung der Ziele des Pariser Abkommens zu verfügen. Wer erwartet hatte, dass der Ernst der Lage erkannt und in den wichtigen Klimafeldern, Energie und Verkehr Handlungsoptionen präsentiert werden, sah sich bitter enttäuscht. Meine Positionen und die meiner Bürgervereinigung Augsburg in Bürgerhand finden Sie hier …
Zuletzt aktualisiert: 21. März 2021 von admin
Steuerkanzlei: Scharfe Kritik von der Opposition
Quelle: Augsburger Allgemeine, 18.3.2021
Die Sozialfraktion wirft Oberbürgermeister Eva Weber vor, in dieser heiklen Frage „abzutauchen“, Augsburg in Bürgerhand fragt sich, warum ausgerechnet diese Kanzlei ausgewählt wurde
Das mobile Impfteam der Stadt Augsburg hat vor gut einer Woche knapp 50 Mitarbeiter einer Steuerkanzlei geimpft. Die Kritik an dieser Aktion an Umweltreferent Reiner Erben (Grüne) und auch Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) reißt nicht ab. Vertreter der Opposition sehen noch viele Fragen unbeantwortet.
Die Mitglieder von Augsburg in Bürgerhand fordern deshalb eine vollständige Transparenz der Zusammenhänge bei der Impfung der Rechtsanwaltskanzlei. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Hier finden Sie die Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand zu den Vorfällen.
Erstellt am 17. März 2021 von admin
Impfskandal – 47 Mitarbeiter einer Kanzlei geimpft – Vollständige Transparenz muss hergestellt werden.
Während viele Menschen mit großem Gesundheitsrisiko vergeblich auf eine Corona-Schutzimpfung warten, hat ein mobiles Impfteam 47 Mitarbeiter einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei geimpft. Die Geimpften setzen sich aus verschiedenen Altersgruppen zusammen und stammen aus unterschiedlichen Wohnorten. Das zuständige Referat für Gesundheit unter Verantwortung von Reiner Erben schafft keine Klarheit darüber, wie es zur Bevorzugung dieser Kanzlei der Proritätsstufe 3 kam, während nicht einmal Risikogruppen der Stufe 2 geimpft wurden. In der Öffentlichkeit nehmen die Fragen zu, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist und welche „Beziehungen“ dahinter stecken. Schonungslose Transparenz ist notwendig.
Hier finden Sie die Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand zu den Vorfällen.
Zuletzt aktualisiert: 8. März 2021 von admin
Erhaltungssatzungen für schutzbedürftige Gebiete
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 04.03.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Stadtteile und Gebiete zu benennen, die unter die Schutzziele des BauGB §§ 172 ff. fallen. Aufgrund dieser Aufstellung beschließt der Stadtrat Erhaltungssatzungen für diese Gebiete mit entsprechenden Vorkaufsrechten für die Stadt.
Begründung:
Immobilienspekulationen treiben in den Städten Wohnraumpreise in die Höhe mit der Folge von baulichen Veränderungen der Stadtgebiete und der Vertreibung angestammter Wohnbevölkerung. Diese Veränderungen zeigen sich auch in Augsburg. In der Vergangenheit wurde versäumt, ein wichtiges kommunales Instrument gegen diese Entwicklung einzusetzen. Aktuelle Beispiele von unerwünschten Ensembleveränderungen wie im Bismarck- und Thelottviertel müssen Anlass für die Erstellung von Erhaltungssatzungen auf allen Stadtgebieten sein. Als erster Schritt wird die Verwaltung beauftragt, Gebiete, für die Erhaltungssatzungen verabschiedet werden sollen, zu benennen. Die Benennung der Gebiete für Erhaltungssatzungen soll vor allem anhand folgender Kriterien erfolgen:
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.
Ausdrücklich soll bei der Benennung schutzbedürftiger Gebiete der Stadtgestaltung und des Landschaftsbilds Schutz und Erhalt von Bäumen und Stadtgrün eine besondere Gewichtung erfahren. Für Gebiete mit Erhaltungssatzung soll ein städtisches Vorkaufsrecht bestehen.
Hier finden Sie den Antrag im PDF-Format.
Erstellt am 27. Februar 2021 von admin
Transparenz bei Baumfällungen und Nachpflanzungen
Diese Stadtregierung fällt so viele Bäume wie nie zuvor. Viele Bürger, wie auch die Baum-Allianz Augsburg fordern Aufklärung und Transparenz über die Gründe der Fällungen. Oft finden die Fällungen völlig überraschend und ohne vorherige Ankündigungen statt. Viele Bürger fühlen sich oft überrascht und zu wenig aufgeklärt. Deshalb fordere ich in einem Antrag an den Stadtrat, geplante Baumfällungen rechtzeitig öffentlich anzukündigen.
Mit Baumfällungen ist seitens der Behörden das Versprechen verbunden, Ausgleichspflanzungen vorzunehmen. Doch es ist bekannt, dass die Stadt mit diesen Nachpflanzungen in Verzug ist. Den Bürgern fehlt die Übersicht, wo und wann Nachpflanzungen für gefällte Bäume vorgenommen werden. Deshalb habe ich in einem weiteren Antrag ein digitales Kataster für Ausgleichspflanzungen gefordert.
Hier sind die beiden Anträge einzusehen
Erstellt am 27. Februar 2021 von admin
Antrag: Digitales Kataster für Ausgleichspflanzungen
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 21.02.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Es wird ein digitales Kataster für Ausgleichspflanzungen nach Baumfällungen angelegt. Dieses wird an ausgewiesener Stelle des städtischen Internet-Auftritts veröffentlicht.
Begründung:
Die Stadt Augsburg verfügt über ein stadtweites digitales Baumkataster, in welchem alle Bäume, die der städtischen Baumschutzverordnung unterliegen, erfasst werden. Für die Bürger ist es jedoch nicht ersichtlich und nachprüfbar ob, wann und wo die erforderlichen Nachpflanzungen als Ausgleich für Baumfällungen vorgenommen wurden. Nach eigenen Aussagen kommt das AGNF mit den Nachpflanzungen zur Zeit nicht nach. Um hier Transparenz zu schaffen und zur Vertrauensbildung bei den Bürgern beizutragen soll ein digitales Kataster für Nachpflanzungen eingerichtet werden, aus der die Anzahl und die Verortung der Nachpflanzungen ersichtlich sind. Dieses Kataster wird an ausgewiesener Stelle des städtischen Internet-Portals veröffentlicht.
Hier finden Sie den Antrag im Pdf-Format