Zuletzt aktualisiert: 8. März 2021 von admin
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 04.03.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Stadtteile und Gebiete zu benennen, die unter die Schutzziele des BauGB §§ 172 ff. fallen. Aufgrund dieser Aufstellung beschließt der Stadtrat Erhaltungssatzungen für diese Gebiete mit entsprechenden Vorkaufsrechten für die Stadt.
Begründung:
Immobilienspekulationen treiben in den Städten Wohnraumpreise in die Höhe mit der Folge von baulichen Veränderungen der Stadtgebiete und der Vertreibung angestammter Wohnbevölkerung. Diese Veränderungen zeigen sich auch in Augsburg. In der Vergangenheit wurde versäumt, ein wichtiges kommunales Instrument gegen diese Entwicklung einzusetzen. Aktuelle Beispiele von unerwünschten Ensembleveränderungen wie im Bismarck- und Thelottviertel müssen Anlass für die Erstellung von Erhaltungssatzungen auf allen Stadtgebieten sein. Als erster Schritt wird die Verwaltung beauftragt, Gebiete, für die Erhaltungssatzungen verabschiedet werden sollen, zu benennen. Die Benennung der Gebiete für Erhaltungssatzungen soll vor allem anhand folgender Kriterien erfolgen:
- Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, insbesondere Schutz des Ortsbilds, der Stadtgestalt und des Landschaftsbilds
- Garantierung des Milieuschutzes (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung)
- Den sozialverträglichen Ablauf städtebaulicher Umstrukturierungen
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.
Ausdrücklich soll bei der Benennung schutzbedürftiger Gebiete der Stadtgestaltung und des Landschaftsbilds Schutz und Erhalt von Bäumen und Stadtgrün eine besondere Gewichtung erfahren. Für Gebiete mit Erhaltungssatzung soll ein städtisches Vorkaufsrecht bestehen.
Hier finden Sie den Antrag im PDF-Format.
Zuletzt aktualisiert: 8. März 2021 von admin
Erhaltungssatzungen für schutzbedürftige Gebiete
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 04.03.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Stadtteile und Gebiete zu benennen, die unter die Schutzziele des BauGB §§ 172 ff. fallen. Aufgrund dieser Aufstellung beschließt der Stadtrat Erhaltungssatzungen für diese Gebiete mit entsprechenden Vorkaufsrechten für die Stadt.
Begründung:
Immobilienspekulationen treiben in den Städten Wohnraumpreise in die Höhe mit der Folge von baulichen Veränderungen der Stadtgebiete und der Vertreibung angestammter Wohnbevölkerung. Diese Veränderungen zeigen sich auch in Augsburg. In der Vergangenheit wurde versäumt, ein wichtiges kommunales Instrument gegen diese Entwicklung einzusetzen. Aktuelle Beispiele von unerwünschten Ensembleveränderungen wie im Bismarck- und Thelottviertel müssen Anlass für die Erstellung von Erhaltungssatzungen auf allen Stadtgebieten sein. Als erster Schritt wird die Verwaltung beauftragt, Gebiete, für die Erhaltungssatzungen verabschiedet werden sollen, zu benennen. Die Benennung der Gebiete für Erhaltungssatzungen soll vor allem anhand folgender Kriterien erfolgen:
Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.
Ausdrücklich soll bei der Benennung schutzbedürftiger Gebiete der Stadtgestaltung und des Landschaftsbilds Schutz und Erhalt von Bäumen und Stadtgrün eine besondere Gewichtung erfahren. Für Gebiete mit Erhaltungssatzung soll ein städtisches Vorkaufsrecht bestehen.
Hier finden Sie den Antrag im PDF-Format.
Erstellt am 27. Februar 2021 von admin
Transparenz bei Baumfällungen und Nachpflanzungen
Diese Stadtregierung fällt so viele Bäume wie nie zuvor. Viele Bürger, wie auch die Baum-Allianz Augsburg fordern Aufklärung und Transparenz über die Gründe der Fällungen. Oft finden die Fällungen völlig überraschend und ohne vorherige Ankündigungen statt. Viele Bürger fühlen sich oft überrascht und zu wenig aufgeklärt. Deshalb fordere ich in einem Antrag an den Stadtrat, geplante Baumfällungen rechtzeitig öffentlich anzukündigen.
Mit Baumfällungen ist seitens der Behörden das Versprechen verbunden, Ausgleichspflanzungen vorzunehmen. Doch es ist bekannt, dass die Stadt mit diesen Nachpflanzungen in Verzug ist. Den Bürgern fehlt die Übersicht, wo und wann Nachpflanzungen für gefällte Bäume vorgenommen werden. Deshalb habe ich in einem weiteren Antrag ein digitales Kataster für Ausgleichspflanzungen gefordert.
Hier sind die beiden Anträge einzusehen
Erstellt am 27. Februar 2021 von admin
Antrag: Digitales Kataster für Ausgleichspflanzungen
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 21.02.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Es wird ein digitales Kataster für Ausgleichspflanzungen nach Baumfällungen angelegt. Dieses wird an ausgewiesener Stelle des städtischen Internet-Auftritts veröffentlicht.
Begründung:
Die Stadt Augsburg verfügt über ein stadtweites digitales Baumkataster, in welchem alle Bäume, die der städtischen Baumschutzverordnung unterliegen, erfasst werden. Für die Bürger ist es jedoch nicht ersichtlich und nachprüfbar ob, wann und wo die erforderlichen Nachpflanzungen als Ausgleich für Baumfällungen vorgenommen wurden. Nach eigenen Aussagen kommt das AGNF mit den Nachpflanzungen zur Zeit nicht nach. Um hier Transparenz zu schaffen und zur Vertrauensbildung bei den Bürgern beizutragen soll ein digitales Kataster für Nachpflanzungen eingerichtet werden, aus der die Anzahl und die Verortung der Nachpflanzungen ersichtlich sind. Dieses Kataster wird an ausgewiesener Stelle des städtischen Internet-Portals veröffentlicht.
Hier finden Sie den Antrag im Pdf-Format
Zuletzt aktualisiert: 27. Februar 2021 von admin
Antrag: Ankündigungen von Baumfällungen
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 20.02.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Baumfällungen im Stadtgebiet werden mindestens einem Monat vor dem Vollzug auf dafür vorgesehene Seiten der Stadt mit entsprechender Begründung angekündigt.
Begründung:
Immer mehr Bürger fordern Transparenz über geplante Baumfällmaßnahmen. Sie fühlen sich von kurzfristig angesetzten Fällungen überrumpelt und zu wenig über deren Gründe aufgeklärt. Deshalb ist eine umfassende Information über Planung, Zeitpunkt und den Umfang von Baumfällmaßnahmen notwendig. Kurzfristige Bekanntmachungen sind nicht ausreichend. Die Baumfällungen sollen auf einer Liste für die gesamte Fällsaison aufgenommen werden. Der Zeitraum zwischen Aufnahme in die Liste und Fällung darf einen Monat nicht unterschreiten. Die Liste wird an ausgewiesener Stelle des städtischen Internet-Auftritts veröffentlicht.
Hier finden Sie den Antrag im Pdf-Format
Erstellt am 27. Februar 2021 von admin
Werden wir und unsere Kinder ausspioniert?
Das Augsburger Schulamt hat zur Bewältigung des Distanzunterrichts Microsoft-Office Pakete mit der Kommunikationsplattform Teams an Schüler jeglicher Altersstufe bereitgestellt. Ich wurde von Eltern angesprochen, die sich Sorgen machen wegen des Datenschutzes für ihre Kinder.
Diese Sorgen müssen sehr ernst genommen werden. Der Europäische Gerichtshof hat das „Privacy Shield“ Abkommen mit den USA, das angeblich den Datenschutz garantiert, als nichtig erklärt. Datenschutzbeauftragte warnen vor der Benutzung von Kommunikationsplattformen wie Teams, Zoom, Google-meet und anderen. Es stellt sich die Frage, ob mit der Benutzung der genannten Kommunikationsplattformen Rechtsverstöße verbunden sind.
Deshalb habe ich im Stadtrat einen Antrag (siehe hier) gestellt, dass die städtischen Rechtsabteilungen eine Überprüfung der vorhandenen Verträge und Lizenzen der Stadt mit Microsoft auf der Grundlage des EuGH-Urteils vornehmen.
Erstellt am 15. Februar 2021 von admin
Staatsregierung heizt Steigerung der Immobilienpreise in Augsburg an
Quelle: Bruno Marcon, 15.02.2021
Die ehemalige Flüchtlingsunterkunft in der Calmbergstraße soll in diesem Frühjahr verkauft werden. Die Immobilie befindet sich im Eigentum des Freistaates. Im Haushaltausschuss des Landtags wurde mit den Stimmen der CSU und der Freien Wähler beschlossen, die Immobilie gegen „Höchstgebot“ abzugeben. Es droht damit der Bau von Luxuswohnungen im hochpreisigen Segment.
Die Entscheidung von CSU und Freie Wähler ist ein Schlag gegen die Eindämmung der Preisexplosion für Wohnungen und Immobilien in Augsburg. Besonders im Antonsviertel wird die Preisspirale damit angeschoben. Zwar haben sich die Augsburger Grünen ebenfalls gegen eine Vergabe gegen „Höchstgebot“ ausgesprochen, wo aber bleibt das massive Einwirken auf den Regierungspartner CSU, um einen solchen Verkauf zu verhindern?
Die Immobilie soll im Erbbaurecht vergeben werden. Augsburg in Bürgerhand fordert für städtische Flächen die Vergabe im Erbbaurecht, damit die Stadt als Eigentümerin an Grund und Boden massiven Einfluss auf Konzepte und Preise nehmen kann. Doch genau eine solche Konzeptvergabe ist für die Immobilie an der Calmergstraße nicht vorgesehen. Damit wird ein entscheidendes Gestaltungselement verworfen.