Zuletzt aktualisiert: 7. Februar 2021 von admin
Quelle: Bruno Marcon, 6.2.2021
„Unsere Stadt ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und langanhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf“, heißt es in einer Beschlussvorlage, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegen war.
Doch im Hauptausschuss sorgten CSU, Bürgerliche Mitte (Freie Wähler, FDP, Pro Augsburg) und AfD mit einer Mehrheit dafür, dass es nicht zu einer Resolution kam. Der Stadt wird abgesprochen, zu außenpolitischen und Friedens-Fragen einen Standpunkt beziehen zu dürfen.
Im Juli 2017 wurde von 122 Staaten der UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen (TPNW) als wichtiger Schritt zur Delegitimation der Massenvernichtungswaffen beschlossen. Mittlerweile sind über 50 Staaten dem Vertrag beigetreten und damit wurde er am 22.1.2021 Teil des internationalen Völkerrechts. Deutschland hat den Vertrag noch nicht ratifiziert. In Deutschland haben sich deshalb schon mehr als 110 Städte und Landkreise dem Aufruf für eine Ratifizierung angeschlossen, darunter auch die bayerischen Städte München, Nürnberg, Fürth und Würzburg.
CSU, Bürgerliche Mitte und AfD rauben mit ihrer Haltung dem Augsburger Stadtrat das demokratische Recht, sich in Friedens-Fragen und damit zu allen überregionalen Fragen, einen Standpunkt einnehmen zu dürfen. Doch alle diese Fragen betreffen unmittelbar unser aller Leben. Die Haltung der ablehnenden Parteien ist um so skandalöser, da Augsburg selbst einen Friedenspreis mit internationaler Preisvergabe auslobt. Frieden und Völkerverständigung sind Grundlagen der Städtepartnerschaften Augsburgs. So steht in Zusammenhang mit den Partnerschaften mit den japanischen Städten Amagasaki und Nagahama auf der städtischen Web-Seite:
„Ziel dieser Städtepartnerschaft ist, dass Menschen zueinanderkommen und voneinander lernen. Das ist Völkerverständigung, die Frieden gestaltet.“ Jugenddelegationen erinnern bei Besuchen in Japan mit Kranzniederlegungen an den Atombombenabwurf in Hiroshima ganz im Sinne der aktuellen Friedensresolution.
Die Entmündigung des Augsburger Stadtrats, die gegen die vorhandenen städtischen Friedensgrundsätze verstößt, muss zurückgewiesen und rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung muss in einer Vollversammlung des Stadtrats gefällt werden.
Zuletzt aktualisiert: 7. Februar 2021 von admin
Friedensresolution verabschieden!
Quelle: Bruno Marcon, 6.2.2021
„Unsere Stadt ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellen. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und langanhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf“, heißt es in einer Beschlussvorlage, die dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegen war.
Doch im Hauptausschuss sorgten CSU, Bürgerliche Mitte (Freie Wähler, FDP, Pro Augsburg) und AfD mit einer Mehrheit dafür, dass es nicht zu einer Resolution kam. Der Stadt wird abgesprochen, zu außenpolitischen und Friedens-Fragen einen Standpunkt beziehen zu dürfen.
Im Juli 2017 wurde von 122 Staaten der UN-Vertrag für ein Verbot von Atomwaffen (TPNW) als wichtiger Schritt zur Delegitimation der Massenvernichtungswaffen beschlossen. Mittlerweile sind über 50 Staaten dem Vertrag beigetreten und damit wurde er am 22.1.2021 Teil des internationalen Völkerrechts. Deutschland hat den Vertrag noch nicht ratifiziert. In Deutschland haben sich deshalb schon mehr als 110 Städte und Landkreise dem Aufruf für eine Ratifizierung angeschlossen, darunter auch die bayerischen Städte München, Nürnberg, Fürth und Würzburg.
CSU, Bürgerliche Mitte und AfD rauben mit ihrer Haltung dem Augsburger Stadtrat das demokratische Recht, sich in Friedens-Fragen und damit zu allen überregionalen Fragen, einen Standpunkt einnehmen zu dürfen. Doch alle diese Fragen betreffen unmittelbar unser aller Leben. Die Haltung der ablehnenden Parteien ist um so skandalöser, da Augsburg selbst einen Friedenspreis mit internationaler Preisvergabe auslobt. Frieden und Völkerverständigung sind Grundlagen der Städtepartnerschaften Augsburgs. So steht in Zusammenhang mit den Partnerschaften mit den japanischen Städten Amagasaki und Nagahama auf der städtischen Web-Seite:
„Ziel dieser Städtepartnerschaft ist, dass Menschen zueinanderkommen und voneinander lernen. Das ist Völkerverständigung, die Frieden gestaltet.“ Jugenddelegationen erinnern bei Besuchen in Japan mit Kranzniederlegungen an den Atombombenabwurf in Hiroshima ganz im Sinne der aktuellen Friedensresolution.
Die Entmündigung des Augsburger Stadtrats, die gegen die vorhandenen städtischen Friedensgrundsätze verstößt, muss zurückgewiesen und rückgängig gemacht werden. Die Entscheidung muss in einer Vollversammlung des Stadtrats gefällt werden.
Zuletzt aktualisiert: 16. Januar 2021 von admin
Augsburger Stadtrat hat entschieden: Die „geflügelte“ Linie 5 kommt
Quelle: Stadtzeitung, 17.12.2020
Der Stadtrat hat über den Verlauf der Linie 5 entschieden. Das Gremium beschloss am Donnerstag die Verwaltungsvorlage mit 35 zu 23 Gegenstimmen. Die Linie 5 soll jetzt also nach der von den Stadtwerken und den Koalitionsparteien bevorzugten Variante gebaut werden. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens muss nun die Regierung von Schwaben den Plänen zustimmen, gegen die es nicht nur im Stadtrat, sondern auch in der Stadtgesellschaft viele Gegenstimmen gibt.
In der Novembersitzung hatte der Stadtrat drei Stunden lang debattiert, einen Beschluss dann aber zurückgestellt. Stadtwerke und Stadt Augsburg favorisierten wie berichtet eine „geflügelte Variante“ durch Rosenau- und Pferseer Straße beziehungsweise durch die Perzheim- und Hörbrotstraße. Für diese sprach sich nun auch die Mehrheit des Stadtrates aus. Weiterlesen in der Stadtzeitung
Zuletzt aktualisiert: 17. Januar 2021 von admin
Linie 5
Linie 5 in a.tv aktuell vom 17.12.2020
Zuletzt aktualisiert: 16. Januar 2021 von admin
Stadt Augsburg setzt auf Erbbaurecht im Kampf gegen Bodenspekulation
Quelle: Stadtzeitung, Laura Türk, 30.11.2020
Stadt will Grundstücke für Ein- und Mehrfamilienhäuser nur noch im Erbbaurecht vergeben
Wer in Augsburg günstig wohnen möchte, hat es nicht leicht. Denn die Mieten sind teuer – und werden noch teurer. Allein bis April 2020 sind die durchschnittlichen Mietpreise in der Stadt im Vergleich zum Vorjahr laut einer Analyse der „Immowelt“ um sechs Prozent gestiegen. Wer sich bei diesen Voraussetzungen überlegt, lieber ein eigenes Haus zu bauen, der muss sich beim Grundstückskauf gegen Investoren durchsetzen, die in Augsburgs Bevölkerungswachstum gutes Potential für eine Wertsteigerung sehen. Zumindest mit städtischem Grund soll nun aber nicht mehr spekuliert werden. Der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats hat in der vergangenen Woche beschlossen, Wohnbebauung auf kommunalen Grundstücken nur noch im Erbbaurecht zuzulassen. Weiterlesen in der Stadtzeitung
Zuletzt aktualisiert: 16. Januar 2021 von admin
Debatte über Schimpansenhaltung
Quelle: Augsburger Allgemeine, Stefan Krog, 30.11.2020
V-Partei und Augsburg in Bürgerhand kritisieren das Vorgehen der Zoo-Direktorin
Die V-Partei und die Wählervereinigung Augsburg in Bürgerhand kritisieren das Vorgehen des Zoos bei der Haltung der drei Schimpansen. Wie berichtet setzt der Zoo auf einen Umbau der bestehenden Schimpansenanlage, statt die Affen in eine Auffangstation abzugeben. Die Anlage erlaubt aktuell keine artgerechte Haltung und wäre auch nach einem Umbau recht klein.
Im Stadtrat kritisierte Bruno Marcon (Augsburg in Bürgerhand) das Vorgehen von Zoochefin Barbara Jantschke. Die von ihr vorgebrachten Begründungen gegen eine Abgabe in die Auffangstation in Wales seien unzureichend. Roland Wegner (V-Partei) kritisierte, dass Affen in Augsburg nie artgerecht haltbar seien. Der Innenbereich des Schimpansenhauses sei mit seinen 80 Quadratmetern eine „trostlose Bude“. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine
Zuletzt aktualisiert: 16. Januar 2021 von admin
Erfolg des Bürgerbegehrens von Augsburg in Bürgerhand
Quelle: Augsburg in Bürgerhand, Presseerklärung, 22.11.2020
Referent legt Beschlussvorlage zum Erbbaurecht vor: Am 25.11.2020 entscheidet der Liegenschaftsausschuss des Augsburger Stadtrats über die Beschlussvorlage „Vergabe von stadteigenen Wohnbau- und Gewerbegrundstücken im Erbbaurecht“. Darin wird ausgeführt, dass stadteigene Wohnbauflächen und Gewerbeansiedlungsflächen „grundsätzlich im Erbbaurecht“ vergeben werden sollen.
Die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht wurde im Bürgerbegehren „Bezahlbares Wohnen in Augsburg“ gefordert, welches im März dieses Jahres mit der Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass kommunales Bauland nur im Erbbaurecht vergeben werden darf“ gestartet war. In der Begründung des Begehrens wurde von den Initiatoren, die aus der Bürgerbewegung „Augsburg in Bürgerhand“ stammen, der Vorwurf erhoben, dass in der Vergangenheit die bisherigen Stadtregierungen kommunalen Grund in großem Umfang an private Bauträger und Anleger veräußert hatten. Damit
war ein wichtiges Gestaltungselement kommunaler Wohnbaupolitik aus der Hand gegeben worden. Um einen weiteren Ausverkauf von städtischem Grund und Boden zu stoppen, soll städtisches Bauland deshalb nur noch im Erbbaurecht vergeben werden. Mit dem Erbbaurecht kann die Stadt Wohnungspolitik über Konzeptvergabe entfalten und auch bezahlbaren Wohnraum schaffen, so das Begehren.
Im Mai brachte der neugewählte Stadtrat von Augsburg in Bürgerhand, Bruno Marcon, einen Antrag in den Stadtrat ein, die Ziele des Bürgerbegehrens zu übernehmen. Mit der Beschlussvorlage hat der Liegenschaftsreferent eine städtische Antwort vorgelegt, die in den Kernpunkten den Zielen des Bürgerbegehrens entspricht. Damit kann das Bürgerbegehren vorerst ruhen.
„Wir sehen in der Vorlage des Referenten eine Bestätigung unserer Forderung. Jetzt muss aber der Beschluss auch in die Praxis umgesetzt werden, um es zu einem wirkungsvollen Instrument im Kampf gegen Immobilien- und Wohnungspreistreiberei zu machen“, so Stadtrat Bruno Marcon. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens stimmen der Beschlussvorlage zu, sind aber wegen der fehlenden Eindeutigkeit skeptisch: „Die Vorlage lässt die Tür für Ausnahmeregelungen offen. So kann die grundsätzliche Vergabe nach Erbbaurecht über die Vergabe an die städtische WBG umgangen werden. Wir werden deshalb achtsam sein, inwieweit die Stadtregierung die Regelung tatsächlich umsetzt und notfalls wieder aktiv werden“, gibt Tobias Walter, ebenfalls Initiator des Bürgerbegehrens, zu bedenken.
Augsburg in Bürgerhand begrüßt es, dass nach der Erfüllung seiner Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung jetzt auch die Vergabe nach Erbbaurecht umgesetzt wird. Jedoch müssen noch weitere Schritte folgen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der Stadt im Kampf gegen Spekulation und Preistreiberei bei Immobilien und Wohnungen zu erweitern. „Als nächsten Schritt werden wir auf die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung drängen“, erklärt Stadtrat Bruno Marcon.