Dringlichkeitsantrag: Ehemalige Hindenburg-Kaserne in der Calmbergstraße

Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 13.05.2021

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Augsburger Stadtrat lehnt es ab, die ehemalige Gemeinschaftsunterkunft (Hindenburg-Kaserne) in der Calmbergstraße gegen „Höchstgebot“ auszuschreiben und fordert eine Konzeptvergabe. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, einen Kauf der Immobilie durch die Stadt Augsburg zu prüfen.

Begründung: Das Gebäude der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Augsburger Calmbergstraße soll in diesem Frühjahr zum Verkauf freigegeben werden. Es befindet sich im Eigentum des Landes. Die bayerische Staatsregierung will zwar das Gebäude im Erbbaurecht vergeben. Doch soll es gegen ein Höchstgebot ausgeschrieben werden. Damit wird die Tür für Bauspekulanten geöffnet. Es ist zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet werden.

Die Weitervergabe im Erbbaurecht macht Sinn, wenn diese als Konzeptvergabe ausgeschrieben wird. Mit einer Konzeptvergabe könnte die Stadt als Eigentümerin an Grund und Boden massiven Einfluss auf Milieus sowie Miet- und Immobilienpreise vornehmen. Doch genau eine solche Konzeptvergabe ist für die Immobilie an der Calmbergstraße nicht vorgesehen. Damit wird ein entscheidendes Gestaltungselement für die Stadtteilplanung verworfen.

Die Entscheidung der Staatsregierung ist ein Schlag gegen die Eindämmung der Preisexplosion für Wohnungen und Immobilien in Augsburg. Durch die Ausschreibung gegen Höchstgebot wird im Antonsviertel die Preisspirale weiter in Gang gesetzt. Mit einer Konzeptvergabe an sozialverträgliche Wohnprojekte könnte einer Luxussanierung der Riegel vorgeschoben werden.

Mit freundlichen Grüßen!
Bruno Marcon, Stadtrat

Hier finden Sie den Antrag im PDF-Format.

Staatsregierung heizt Steigerung der Immobilienpreise im Antonsviertel an.

Staatsregierung heizt Steigerung der Immobilienpreise im Antonsviertel an. Ehemalige Gemeinschaftsunterkunft soll gegen Höchstgebot ausgeschrieben werden.

Kundgebung: Samstag, 15. Mai 2021, 11:00 Uhr

Das Gebäude der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Augsburger Calmbergstraße soll in diesem Frühjahr zum Verkauf freigegeben werden. Es befindet sich im Eigentum des Landes. Die bayerische Staatsregierung von CSU und Freie Wähler will zwar das Gebäude im Erbbaurecht vergeben. Doch soll es gegen ein Höchstgebot ausgeschrieben werden. Damit wird die Tür für Bauspekulanten geöffnet. Es ist zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet werden.

Mehr zum Thema können Sie hier erfahren …

Meinen Antrag zum Thema an den Augsburger Stadtrat lesen Sie hier …

Erreichen der Klimaschutzziele ist nicht in Sicht

Klimaschutzmaßnahmen der Stadtregierung: Ein einziger Flickenteppich ohne Zusammenhang – Erreichen der Klimaschutzziele ist nicht in Sicht

In einer über achtstündigen Sondersitzung des Stadtrats am 13.5.2021 hat die Stadtregierung von CSU und Grüne alle Register gezogen, um den Anschein zu erwecken, über schlüssige Konzepte zum Klimaschutz und zur Einhaltung der Ziele des Pariser Abkommens zu verfügen. Wer erwartet hatte, dass der Ernst der Lage erkannt und in den wichtigen Klimafeldern, Energie und Verkehr Handlungsoptionen präsentiert werden, sah sich bitter enttäuscht. Meine Positionen und die meiner Bürgervereinigung Augsburg in Bürgerhand finden Sie hier …

Steuerkanzlei: Scharfe Kritik von der Opposition

Quelle: Augsburger Allgemeine, 18.3.2021

Die Sozialfraktion wirft Oberbürgermeister Eva Weber vor, in dieser heiklen Frage „abzutauchen“, Augsburg in Bürgerhand fragt sich, warum ausgerechnet diese Kanzlei ausgewählt wurde

Das mobile Impfteam der Stadt Augsburg hat vor gut einer Woche knapp 50 Mitarbeiter einer Steuerkanzlei geimpft. Die Kritik an dieser Aktion an Umweltreferent Reiner Erben (Grüne) und auch Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) reißt nicht ab. Vertreter der Opposition sehen noch viele Fragen unbeantwortet.

Die Mitglieder von Augsburg in Bürgerhand fordern deshalb eine vollständige Transparenz der Zusammenhänge bei der Impfung der Rechtsanwaltskanzlei. Weiterlesen in der Augsburger Allgemeine

Hier finden Sie die Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand zu den Vorfällen.

Impfskandal – 47 Mitarbeiter einer Kanzlei geimpft – Vollständige Transparenz muss hergestellt werden.

Während viele Menschen mit großem Gesundheitsrisiko vergeblich auf eine Corona-Schutzimpfung warten, hat ein mobiles Impfteam 47 Mitarbeiter einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei geimpft. Die Geimpften setzen sich aus verschiedenen Altersgruppen zusammen und stammen aus unterschiedlichen Wohnorten. Das zuständige Referat für Gesundheit unter Verantwortung von Reiner Erben schafft keine Klarheit darüber, wie es zur Bevorzugung dieser Kanzlei der Proritätsstufe 3 kam, während nicht einmal Risikogruppen der Stufe 2 geimpft wurden. In der Öffentlichkeit nehmen die Fragen zu, wer für diese Entscheidung verantwortlich ist und welche „Beziehungen“ dahinter stecken. Schonungslose Transparenz ist notwendig.

Hier finden Sie die Presseerklärung von Augsburg in Bürgerhand zu den Vorfällen.

Erhaltungssatzungen für schutzbedürftige Gebiete

Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 04.03.2021

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Stadtteile und Gebiete zu benennen, die unter die Schutzziele des BauGB §§ 172 ff. fallen. Aufgrund dieser Aufstellung beschließt der Stadtrat Erhaltungssatzungen für diese Gebiete mit entsprechenden Vorkaufsrechten für die Stadt.

Begründung:

Immobilienspekulationen treiben in den Städten Wohnraumpreise in die Höhe mit der Folge von baulichen Veränderungen der Stadtgebiete und der Vertreibung angestammter Wohnbevölkerung. Diese Veränderungen zeigen sich auch in Augsburg. In der Vergangenheit wurde versäumt, ein wichtiges kommunales Instrument gegen diese Entwicklung einzusetzen. Aktuelle Beispiele von unerwünschten Ensembleveränderungen wie im Bismarck- und Thelottviertel müssen Anlass für die Erstellung von Erhaltungssatzungen auf allen Stadtgebieten sein. Als erster Schritt wird die Verwaltung beauftragt, Gebiete, für die Erhaltungssatzungen verabschiedet werden sollen, zu benennen. Die Benennung der Gebiete für Erhaltungssatzungen soll vor allem anhand folgender Kriterien erfolgen:

  • Erhaltung der städtebaulichen Eigenart eines Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, insbesondere Schutz des Ortsbilds, der Stadtgestalt und des Landschaftsbilds
  • Garantierung des Milieuschutzes (Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung)
  • Den sozialverträglichen Ablauf städtebaulicher Umstrukturierungen

Im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung bedürfen der Abbruch („Rückbau“), die Änderung oder die Nutzungsänderung einer (zusätzlichen) Genehmigung durch die Gemeinde. Dabei wird am Maßstab der Erhaltungsziele der jeweiligen Satzung geprüft, ob die Maßnahme zulässig ist.

Ausdrücklich soll bei der Benennung schutzbedürftiger Gebiete der Stadtgestaltung und des Landschaftsbilds Schutz und Erhalt von Bäumen und Stadtgrün eine besondere Gewichtung erfahren. Für Gebiete mit Erhaltungssatzung soll ein städtisches Vorkaufsrecht bestehen.

Hier finden Sie den Antrag im PDF-Format.