Erstellt am 20. Mai 2021 von admin
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 13.05.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Einsatz der an den Schulen der Stadt Augsburg geforderten Covid-Antigentests soll angemessen und kindgerecht geregelt werden. Um diese Bedingungen zu gewährleisten, werden, insbesondere bei jüngeren Kindern, „Spucktests“ zum Einsatz gebracht.
Die Durchführung der Tests muss unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des informationellen Selbstbestimmungsrechts, durchgeführt werden. Dafür werden die räumlichen Voraussetzungen geschaffen.
Begründung:
Die Inzidenzzahlen sinken nun auch in Augsburg kontinuierlich. Da anzunehmen ist, dass der Präsenzunterricht in den nächsten Wochen wieder vollständig zugelassen wird, stellt sich die Herausforderung, wie die vorgeschrieben Testungen an den Schulen auf angemessene und kindgerechte Weise geregelt werden können.
Eine Selbsttestung, gerade von jüngeren Schülerinnen und Schülern, bringt ein Verletzungsrisiko mit sich. Mit „Spucktests“ kann dieses Risiko deutlich minimiert werden. Die Frage der Verantwortlichkeit und der Haftung ist immer noch nicht abschließend geklärt. Viele Eltern und auch Lehrkräfte fühlen sich bei der Umsetzung verunsichert und unzureichend informiert. Zudem kann bei einer Testung im Klassenzimmer der Datenschutz für sensible persönliche Daten nicht gewahrt werden. Es besteht die Gefahr einer Stigmatisierung der Kinder. Daher sollen die Tests nicht kollektiv in den Klassenzimmern durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen!
Bruno Marcon, Stadtrat
Hier finden Sie meinen Antrag im PDF-Format
Erstellt am 20. Mai 2021 von admin
Dringlichkeitsantrag: Kindgerechtes und angemessenes Testen von Schülerinnen und Schülern
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 13.05.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Einsatz der an den Schulen der Stadt Augsburg geforderten Covid-Antigentests soll angemessen und kindgerecht geregelt werden. Um diese Bedingungen zu gewährleisten, werden, insbesondere bei jüngeren Kindern, „Spucktests“ zum Einsatz gebracht.
Die Durchführung der Tests muss unter Wahrung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des informationellen Selbstbestimmungsrechts, durchgeführt werden. Dafür werden die räumlichen Voraussetzungen geschaffen.
Begründung:
Die Inzidenzzahlen sinken nun auch in Augsburg kontinuierlich. Da anzunehmen ist, dass der Präsenzunterricht in den nächsten Wochen wieder vollständig zugelassen wird, stellt sich die Herausforderung, wie die vorgeschrieben Testungen an den Schulen auf angemessene und kindgerechte Weise geregelt werden können.
Eine Selbsttestung, gerade von jüngeren Schülerinnen und Schülern, bringt ein Verletzungsrisiko mit sich. Mit „Spucktests“ kann dieses Risiko deutlich minimiert werden. Die Frage der Verantwortlichkeit und der Haftung ist immer noch nicht abschließend geklärt. Viele Eltern und auch Lehrkräfte fühlen sich bei der Umsetzung verunsichert und unzureichend informiert. Zudem kann bei einer Testung im Klassenzimmer der Datenschutz für sensible persönliche Daten nicht gewahrt werden. Es besteht die Gefahr einer Stigmatisierung der Kinder. Daher sollen die Tests nicht kollektiv in den Klassenzimmern durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen!
Bruno Marcon, Stadtrat
Hier finden Sie meinen Antrag im PDF-Format
Kategorie: Antrag, Uncategorized Tags: Covid 19, Spucktest