Zuletzt aktualisiert: 13. Mai 2021 von admin
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 13.05.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Augsburger Stadtrat lehnt es ab, die ehemalige Gemeinschaftsunterkunft (Hindenburg-Kaserne) in der Calmbergstraße gegen „Höchstgebot“ auszuschreiben und fordert eine Konzeptvergabe. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, einen Kauf der Immobilie durch die Stadt Augsburg zu prüfen.
Begründung: Das Gebäude der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Augsburger Calmbergstraße soll in diesem Frühjahr zum Verkauf freigegeben werden. Es befindet sich im Eigentum des Landes. Die bayerische Staatsregierung will zwar das Gebäude im Erbbaurecht vergeben. Doch soll es gegen ein Höchstgebot ausgeschrieben werden. Damit wird die Tür für Bauspekulanten geöffnet. Es ist zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet werden.
Die Weitervergabe im Erbbaurecht macht Sinn, wenn diese als Konzeptvergabe ausgeschrieben wird. Mit einer Konzeptvergabe könnte die Stadt als Eigentümerin an Grund und Boden massiven Einfluss auf Milieus sowie Miet- und Immobilienpreise vornehmen. Doch genau eine solche Konzeptvergabe ist für die Immobilie an der Calmbergstraße nicht vorgesehen. Damit wird ein entscheidendes Gestaltungselement für die Stadtteilplanung verworfen.
Die Entscheidung der Staatsregierung ist ein Schlag gegen die Eindämmung der Preisexplosion für Wohnungen und Immobilien in Augsburg. Durch die Ausschreibung gegen Höchstgebot wird im Antonsviertel die Preisspirale weiter in Gang gesetzt. Mit einer Konzeptvergabe an sozialverträgliche Wohnprojekte könnte einer Luxussanierung der Riegel vorgeschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen!
Bruno Marcon, Stadtrat
Hier finden Sie den Antrag im PDF-Format.
Zuletzt aktualisiert: 13. Mai 2021 von admin
Dringlichkeitsantrag: Ehemalige Hindenburg-Kaserne in der Calmbergstraße
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 13.05.2021
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Augsburger Stadtrat lehnt es ab, die ehemalige Gemeinschaftsunterkunft (Hindenburg-Kaserne) in der Calmbergstraße gegen „Höchstgebot“ auszuschreiben und fordert eine Konzeptvergabe. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, einen Kauf der Immobilie durch die Stadt Augsburg zu prüfen.
Begründung: Das Gebäude der ehemaligen Gemeinschaftsunterkunft in der Augsburger Calmbergstraße soll in diesem Frühjahr zum Verkauf freigegeben werden. Es befindet sich im Eigentum des Landes. Die bayerische Staatsregierung will zwar das Gebäude im Erbbaurecht vergeben. Doch soll es gegen ein Höchstgebot ausgeschrieben werden. Damit wird die Tür für Bauspekulanten geöffnet. Es ist zu erwarten, dass hochpreisige Wohnungen im Luxussegment errichtet werden.
Die Weitervergabe im Erbbaurecht macht Sinn, wenn diese als Konzeptvergabe ausgeschrieben wird. Mit einer Konzeptvergabe könnte die Stadt als Eigentümerin an Grund und Boden massiven Einfluss auf Milieus sowie Miet- und Immobilienpreise vornehmen. Doch genau eine solche Konzeptvergabe ist für die Immobilie an der Calmbergstraße nicht vorgesehen. Damit wird ein entscheidendes Gestaltungselement für die Stadtteilplanung verworfen.
Die Entscheidung der Staatsregierung ist ein Schlag gegen die Eindämmung der Preisexplosion für Wohnungen und Immobilien in Augsburg. Durch die Ausschreibung gegen Höchstgebot wird im Antonsviertel die Preisspirale weiter in Gang gesetzt. Mit einer Konzeptvergabe an sozialverträgliche Wohnprojekte könnte einer Luxussanierung der Riegel vorgeschoben werden.
Mit freundlichen Grüßen!
Bruno Marcon, Stadtrat
Hier finden Sie den Antrag im PDF-Format.
Kategorie: Antrag Tags: Calmbergstraße