Am Senkelbach, entlang der Kleingartenanlage, ist ein umfassender Eingriff mit schwerem Gerät erfolgt. Auf breiter Front wurden dort Bäume, Gehölze und Sträucher gerodet. Durch den Einsatz des schweren Abholzgerätes wurde der Boden verdichtet und tiefe Fahrspuren erzeugt. Diese gesamte Fläche mit der Flurnummer 3528 ist ein kartiertes Biotop (Nummer 47).
Die Zuständigkeit des Biotops lag in der Vergangenheit beim Liegenschaftsamt der Stadt Augsburg. In einem Brief des Amtes vom 22.2.2005 stellte der zuständige Sachbearbeiter die besondere Bedeutung dieses Biotops heraus: „Die hohe ökologische Bedeutung des Biotops liegt in seiner Unberührtheit und in seiner weitgehenden Störungsfreiheit.“

Deshalb lehnte das Liegenschaftsamt jeglichen Eingriff in diesem Bereich durch einen Geh- und Fahrweg grundsätzlich ab (damals ging es um ein beantragtes Wegerecht): „Durch diese Voraussetzungen werden insbesondere störungsempfindliche Tierarten begünstigt. Eine Erschließung des Biotopgrundstücks i. S. Ihres Antrages wäre eine Störung des Gebietes, welche die faunistischen und floristischen Lebensräume zusätzlich belasten und beeinträchtigen würde. Die Auswirkungen Ihres Vorhabens sind dem Amt für Grünordnung Naturschutz seit langem bekannt und mit den Belangen des Naturschutzes in keiner Weise vereinbar.“
Auch dem Tiefbauamt, dem die betroffenen Grundstücke seit 2013 übertragen wurden, ist die schutzrechtliche Bedeutung des Biotops 47 sehr wohl bekannt. Dies ist aus einem Schreiben vom 5.3.2021 ersichtlich, der offensichtlich einen Eingriff des Amtes in das Biotop begründete (bedauerte).

Da damit nachweislich allen zuständigen Ämtern (Tiefbauamt, Naturschutzbehörde, Liegenschaftsamt), die besondere Bedeutung des Biotops bekannt war, erhebt sich die Frage, wer für den vernichtenden aktuellen Eingriff verantwortlich ist. Auf Nachfrage von Stadtrat Bruno Marcon im Umweltausschuss am 13.3.2023 äußerte die Amtsleiterin des AGNF, Frau Vedder, ihre Unkenntnis über den Vorgang.
Ein solcher massiver Frevel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Natur und ein klarer Verstoß gegen den Landschaftsschutz. Deshalb ist der Verursacher zu ermitteln und zu bestrafen. Gerade weil der angerichtete Schaden teilweise unwiederbringlich ist, muss die Wiedergutmachung durch den Verursacher umfassend sein. Auch muss umfassende Transparenz geschaffen werden, inwieweit die zuständigen Ämter informiert waren und ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.

Erstellt am 5. November 2023 von admin
1600 Kita-Plätze fehlen in Augsburg
Quelle: Stadtrat Bruno Marcon, 4.11.2023
1600 Kita-Plätze fehlen in Augsburg – Versagen aller Stadtregierungen – Eltern und Kinder in Not – Rechtsanspruch mit Klagen durchsetzen
Die Augsburger Referentin für Bildung Martina Wild (Grüne) stellt heraus, dass in den letzten drei Jahren viel passiert sei für „Chancen und Teilhabe“. Aktuell sind damit die „Willkommensschulen“ gemeint. Die Willkommensschulen sollen den Übergang von Kindertagesstätte zur Schule erleichtern. 70 bisher unversorgte Kinder konnten so vorrangig aufgenommen werden. Das Selbstlob über diese Zwischenlösung verschleiert die gesetzeswidrigen Zustände in Augsburg. Über 1600 Kita-Plätze fehlen in unserer Stadt. Sie hinterlassen eine gewaltige Zahl unversorgter Kinder.
Seit dem 01.08.2013 existiert in Deutschland ein flächendeckender Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Die Stadt Augsburg verstößt gegen dieses garantierte Versorgungsrecht. Der jetzige Zustand ist nicht neu. Schon im letzten Jahr fehlten 1500 Plätze, jetzt ist sogar eine Verschlechterung eingetreten. Die fehlende Versorgung ist schon seit etlichen Jahren Tatsache, die Verschlechterung war aufgrund der Bevölkerungsentwicklung vorhersehbar.
Alle Stadtregierungen der letzten Jahre, vor allem aus CSU, Grünen und SPD zusammengesetzt, lassen Kinder im Vorschulalter und deren Eltern vollkommen im Regen stehen. Den Kindern wird der notwendige Entwicklungsschritt, soziale Kompetenzen im Vorschulalter zu entwickeln, genommen. Eltern, die aufgrund ihrer sozialen Lage arbeiten müssten, werden durch fehlende Kita-Plätze und die daraus resultierende notwendige Eigenbetreuung der Kinder, in soziale Not getrieben.
Eltern sollten eine Ablehnung eines Kita-Platzes nicht einfach hinnehmen. Ihren Rechtsanspruch können Sie in einem Eilverfahren, das beim Verwaltungsgericht beantragt wird, geltend machen. Unter Umständen müssen die Eltern bereit sein, einen angebotenen Kita-Platz in angemessener Entfernung anzunehmen. Entstehen Eltern Mehrkosten durch eine Privatbetreuung können diese vom abweisenden Träger eingefordert werden. Die Stadt Augsburg führt unter anderem Personalmangel als Grund für die fehlenden Kita-Plätze an, obwohl nach eigenen Angaben lediglich 30 Betreuerplätze nicht besetzt sind. Doch genau diese Behauptung kann einen Schadensersatz für ausgefallenen Verdienst ermöglichen.
Erstellt am 9. Juli 2023 von admin
AIB mit dabei beim Nachhaltigkeitsfestival Gersthofen
Nachhaltigkeitsfestival Gersthofen mit Stadtrat Bruno Marcon auf dem Podium
Die Veranstaltung beginnt am Sonntag, 9. Juli, um 10:30 Uhr auf der Bühne des kleinen Rathausplatzes beim Gasthof Strasser.
Gemeinsam mit dem Gersthofer Bürgermeister Michael Wörle bestreitet Stadtrat Bruno Marcon (Augsburg in Bürgerhand) eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Zukunft der Energieversorgung: die Energiewende lokal umsetzen“. Weitere Podiumsteilnehmer sind Dr. Sylke Schlenker-Wambach, Kommunalkundenmanagerin Energiewirtschaft (Kommunalkundenbetreuung) bei Energie Schwaben, Manfred Burzler, Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. und Anna Mölle, Vorstand Jugendbeirat Gersthofen.
Die Podiumsdiskussion, in dessen Verlauf sich auch die Gersthofer Bürger beteiligen können, findet im Rahmen des 2.Gersthofer Nachhaltigkeitsfestivals statt.
Erstellt am 21. Mai 2023 von admin
Verwendung bundesweiter Fördermittel – Programm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg
Frau Eva Weber
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Dringlichkeitsantrag (hier der Antrag im PDF-Format)
Für die Verwendung der bundesweiten Fördermittel von ca. 8 Mill. Euro wird ein Vergabekonzept der Verwaltung entwickelt, das alle vorhandenen Konzepte benennt und insbesondere solche berücksichtigt, die zur innerstädtischen Klimaresilienz und zur Entsiegelung von Stadtflächen beitragen.
Begründung
Aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ stehen der Stadt Augsburg laut Medienberichten ca. 8 Mill. Euro zur Verfügung. Die Bundesregierung erklärt zum Förderprogramm: „Gefördert werden Maßnahmen, um öffentliche Park- und Grünanlagen klimaresilient zu machen, Stadtflächen zu entsiegeln und zu begrünen.“
Doch die bisherige Planung des zuständigen AGNF sieht vor, dass ca. 800-850 Bäume auf einer Fläche des Innovationsparks und lediglich 70-100 Bäume im Bereich der Innenstadt gepflanzt werden sollen. Die bisherige Planung berücksichtigt die eigentliche Zielsetzung des Förderprogramms nur bedingt und lässt vorhandene Konzepte zur Innenstadtbegrünung, wie sie unter anderen von bürgerschaftlichen Initiativen (Alt-Augsburg-Gesellschaft, Baum-Allianz Augsburg) vorgeschlagen wurden, außer Acht.
Um die eigentlichen Zielsetzungen des Programms zu respektieren und die Akzeptanz in der Stadtbevölkerung zu erhöhen, sollten alle vorhandenen Konzepte unter Einbeziehung der bürgerschaftlichen Akteure, besonders für den innerstädtischen Bereich, im Vergabeplan eingearbeitet werden.
Der Antrag besitzt Dringlichkeit, da durch die Festsetzung der bisherigen Planung nicht mehr zu verändernden Planungsvorgaben geschaffen werden.
Hier finden Sie den vollständigen Antrag.
Erstellt am 21. Mai 2023 von admin
Entwurf einer Freiflächengestaltungssatzung
An die Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg
Frau Eva Weber
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Antrag (hier der Antrag im PDF-Format)
Der im Anhang befindliche Entwurf einer Freiflächengestaltungssatzung wird als Vorschlag in die Ausarbeitung einer städtischen Satzung aufgenommen.
Begründung
Fast alle bayerischen größeren Kommunen besitzen eine Freiflächengestaltungssatzung. Eine solche Satzung ist ein besonders wichtiger Bestandteil eines städtischen Klimaschutzkonzeptes, um die bioklimatische Belastung für die Bevölkerung und auch für andere Arten und Biotope zu reduzieren. Sie stellt ein wichtiges Element für die städtische Grünentwicklung dar. Der Stadt Augsburg fehlt bisher eine solche Satzung. Der bisher vorliegende Entwurf der Verwaltung fällt in vielen Teilen hinter die Vorgaben anderer bayerischen Städte zurück. Der anhängende Entwurf fasst Bestandteile der Satzungen anderer Städte zusammen. Die Autoren Dr. Heike Fischer und Stadtrat Bruno Marcon entwerfen auch eigene Vorschläge, die in die Diskussion und Ausarbeitung für eine Augsburger Freiflächengestaltungssatzung aufgenommen werden sollen. Hier finden Sie den vollständigen Antrag.
Anlage: Entwurf Freiflächengestaltungssatzung
Erstellt am 28. März 2023 von admin
CSU Landrat Sailer stellt Einführung des 49 Euro Ticket in Frage
CSU Landrat Sailer stellt Einführung des 49 Euro Ticket in Frage – Ticket muss für alle verfügbar sein!
Der Augsburger Landrat Martin Sailer stellt die Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai in Frage: „Wir werden zum 1. Mai alles verkaufen, nur kein 49-Euro-Ticket“ (AZ v. 18.3.). Sailer ist auch Aufsichtsratsvorsitzender des Augsburger Verkehrsverbundes AVV. Damit droht der CSU Landrat eine weitere Verschiebung der Einführung an. Diese Haltung reiht sich ein in das Vorgehen aller regierenden Parteien im Land und im Bund, die schon die ursprünglich versprochene Einführung des Tickets zum Jahresanfang verschleppt haben.
Schon das jetzt vorgesehene Deutschlandticket war ein fauler Kompromiss, um die Diskussion um ein mögliches 9-Euro-Ticket zu beenden. Dieses Ticket wäre ein bedeutsames Signal zur Stärkung des Nahverkehrs und für eine tatsächliche Verkehrswende gewesen. Wieder einmal hat sich gezeigt, dass alle Regierungsparteien in Land und Bund die „Verkehrswende“ lediglich als inhaltsleere Blase benutzen.
Selbst wenn in der Region das Ticket am 1. Mai vorhanden sein sollte, wird es offensichtlich nicht allen Menschen zur Verfügung stehen, so der Sprecher der Augsburger Stadtwerke Fergg. Denn es soll nur in digitaler Form und eventuell sogar nur über eine Handy-App zu beziehen sein. Stadtrat Bruno Marcon hat deshalb in einem Antrag an den Augsburger Stadtrat gefordert, dass das Ticket auch in Papier- Plastik- oder auch anderer Form für alle angeboten wird. „Es darf nicht sein, dass bestimmten Gruppen der Zugang zum Ticket erschwert oder auch unmöglich gemacht wird. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz“, so Bruno Marcon.
Erstellt am 27. März 2023 von admin
Frevel an einem Biotop – sind zuständige Ämter ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen?
Am Senkelbach, entlang der Kleingartenanlage, ist ein umfassender Eingriff mit schwerem Gerät erfolgt. Auf breiter Front wurden dort Bäume, Gehölze und Sträucher gerodet. Durch den Einsatz des schweren Abholzgerätes wurde der Boden verdichtet und tiefe Fahrspuren erzeugt. Diese gesamte Fläche mit der Flurnummer 3528 ist ein kartiertes Biotop (Nummer 47).
Die Zuständigkeit des Biotops lag in der Vergangenheit beim Liegenschaftsamt der Stadt Augsburg. In einem Brief des Amtes vom 22.2.2005 stellte der zuständige Sachbearbeiter die besondere Bedeutung dieses Biotops heraus: „Die hohe ökologische Bedeutung des Biotops liegt in seiner Unberührtheit und in seiner weitgehenden Störungsfreiheit.“
Deshalb lehnte das Liegenschaftsamt jeglichen Eingriff in diesem Bereich durch einen Geh- und Fahrweg grundsätzlich ab (damals ging es um ein beantragtes Wegerecht): „Durch diese Voraussetzungen werden insbesondere störungsempfindliche Tierarten begünstigt. Eine Erschließung des Biotopgrundstücks i. S. Ihres Antrages wäre eine Störung des Gebietes, welche die faunistischen und floristischen Lebensräume zusätzlich belasten und beeinträchtigen würde. Die Auswirkungen Ihres Vorhabens sind dem Amt für Grünordnung Naturschutz seit langem bekannt und mit den Belangen des Naturschutzes in keiner Weise vereinbar.“
Auch dem Tiefbauamt, dem die betroffenen Grundstücke seit 2013 übertragen wurden, ist die schutzrechtliche Bedeutung des Biotops 47 sehr wohl bekannt. Dies ist aus einem Schreiben vom 5.3.2021 ersichtlich, der offensichtlich einen Eingriff des Amtes in das Biotop begründete (bedauerte).
Da damit nachweislich allen zuständigen Ämtern (Tiefbauamt, Naturschutzbehörde, Liegenschaftsamt), die besondere Bedeutung des Biotops bekannt war, erhebt sich die Frage, wer für den vernichtenden aktuellen Eingriff verantwortlich ist. Auf Nachfrage von Stadtrat Bruno Marcon im Umweltausschuss am 13.3.2023 äußerte die Amtsleiterin des AGNF, Frau Vedder, ihre Unkenntnis über den Vorgang.
Ein solcher massiver Frevel ist ein schwerwiegender Eingriff in die Natur und ein klarer Verstoß gegen den Landschaftsschutz. Deshalb ist der Verursacher zu ermitteln und zu bestrafen. Gerade weil der angerichtete Schaden teilweise unwiederbringlich ist, muss die Wiedergutmachung durch den Verursacher umfassend sein. Auch muss umfassende Transparenz geschaffen werden, inwieweit die zuständigen Ämter informiert waren und ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind.